Kreisschulinspektionen, Ortsschulinspektionen (Bestand)
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XIV. HA, Rep. 224
Tektonik >> TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN >> Westpreußen >> Die preußische Provinz bis 1920 >> Kirchen- und Schulverwaltung
Laufzeit: 1838 - 1900
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Vorbemerkung
Behördengeschichte:
Die nach dem Wiener Kongress 1815 neu errichtete Provinz Westpreußen umfasste die in der Ersten und Zweiten Teilung Polens 1772 und 1793 an Preußen gelangten westlichen Teile des alten Preußenlandes mit den Städten Danzig und Thorn. In Folge der Stein-Hardenbergschen Verwaltungsreformen entstanden anstelle der aufgelösten Kriegs- und Domänenkammer zu Marienwerder sowie der entsprechenden Deputation zu Bromberg die Regierungen zu Marienwerder 1813 und Danzig 1816. Deren Aufgabenbereiche umfassten neben der inneren Verwaltung, die Kirchen- und Schulsachen sowie direkte Steuern, Domänen und Forsten.[1]
Während die Aufsicht über die Mittelschulen, Gymnasien und Lehrerseminare dem Provinzialschulkollegium in Königsberg[2] oblag, wurden die Elementarschulen[3] sowie die Privatschulen durch die bei den Regierungen in Danzig beziehungsweise Marienwerder angestellten Regierungs- und Schulräte kontrolliert. Auf Kreisebene wurden als Kreisschulinspektoren Superintendenten und Dekane und als Ortsschulinspektoren Ortsgeistliche beauftragt.[4]
Durch das "Gesetz, betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens vom 11. März 1872"[5] wurde die Schulaufsicht neu geregelt. Die alleinige Zuständigkeit für die Fachaufsicht, die Abgrenzung der Aufsichtsbezirke und die Ernennung der Orts- und Kreisschulinspektoren wurde dem Staat übertragen.
Zu den Hauptaufgaben der den Regierungen unterstellten Kreisschulinspektionen zählten, neben der staatlichen Aufsicht über das Elementarschulwesen einschließlich der Privatschulen, die Überprüfung der Lehrpläne und Unterrichtsmethodik auch die Ausstattung der Elementarschulen sowie die Einstellung von neuem Lehrpersonal. Des Weiteren hatten die Kreisschulinspektoren Kreislehrerkonferenzen abzuhalten und Gutachten zu den Anträgen der Ortsschulinspektoren, Lehrer sowie Schulvorstände anzufertigen.[6]
Die berufenen Kreisschulinspektoren waren zumeist hauptamtlich, Ortschulinspektoren in der Regel nebenamtlich tätig. Letztere beaufsichtigten den gesamten Unterricht in der Elementarschule[7], nahmen an Lehrerversammlungen teil und erstellten darüber entsprechende Konferenzprotokolle.[8]
In die Verantwortlichkeit der Landräte fielen Verwaltungs- und Eigentumsangelegenheiten sowie die Errichtung neuer Schulgebäude.[9]
Die Bestimmungen des Versailler Vertrages führten am 28. Juni 1919 zur Auflösung der Provinz Westpreußen. Das Territorium fiel größtenteils an den polnischen Staat und die Aufsicht über das Schulwesen wurde auf Kreisebene den Schulinspektionen unterstellt.[10]
Bestandsgeschichte:
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftgut auf preußisches Gebiet vor allem nach Königsberg und Berlin; ein Prozess, der sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939 - 1944 wiederholen sollte.
Das bisher in Dahlem verwendete undatierte Findmittel zum Bestand "Rep. 224 Kreisschulinspektion zu Zempelburg" beinhaltet lediglich vier Akten der Kreisschulinspektion Zempelburg aus dem Zeitraum von 1866 bis 1900.
Die originäre Überlieferung "Abteilung 224 Kreisschulinspektoren, Ortsschulinspektoren" umfasste ca. 1780 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1798 bis 1928.[11] Daraus sind offensichtlich nur die vier Akten bezüglich der Kreisschulinspektion Zempelburg überliefert. Über das Schicksal der restlichen Archivalien ist nichts bekannt.
Der vorliegende Bestand wurde zunächst im Geheimen Staatsarchiv in die Abteilung "Ostarchiv" und ab 1929 in das neu gegründete Grenzmarkarchiv der Provinz Posen-Westpreußen eingegliedert, das im selben Gebäude wie das Geheime Staatsarchiv untergebracht war. Dort wurden die Akten der Abteilung "A - Aktenbestände der früheren Provinz Westpreußen" zugeordnet. Nach Auflösung des Grenzmarkarchivs im Jahre 1938 wurde das Archivgut in die neu eingerichtete "Ostabteilung" überführt.[12]
Wie insgesamt bei den ursprünglich aus dem Staatsarchiv Danzig bzw. aus dem Registraturgut der Behörden der Provinz Westpreußen stammenden Unterlagen wurde auch die Überlieferung der Forstbehörden im Geheimen Staatsarchiv später als XIV. Hauptabteilung unter Übernahme der Danziger Repositurnummer aufgestellt.
Im Zuge der Bestandsbearbeitung der Überlieferung "XIV. HA, Rep. 225 Schulen" wurden daraus zwei Akten der Lokalschulinspektion in Kokotzko entnommen und hier zugeordnet. Infolgedessen erfolgte die Umbenennung in "XIV. HA, Rep. 224 Kreisschulinspektionen, Ortsschulinspektionen".
Das Staatsarchiv in Gdansk verwahrt heute Archivgut der Schulinspektionen Berent, Dirschau, Gdingen, Karthaus, Neustadt sowie der Kreisschulinspektionen Neustadt und Preußisch Stargard.[13]
Für das vorliegende Findbuch wurde die bestehende Verzeichnung im Hinblick auf die Onlinestellung im Rahmen eines Studierendenpraktikums überarbeitet, neu signiert, klassifiziert und durch Indizes erschlossen. Gleichzeitig zu den Erschließungsarbeiten erfolgte eine bestandserhaltende und magazintechnische Bearbeitung; die Akten wurden gereinigt sowie in Mappen und Archivkartons verpackt.
Verweis auf weitere Bestände des GStA PK:
- XIV. HA Westpreußen, Rep. 181 Regierung zu Marienwerder
- I. HA Rep. 76 Kultusministerium.
Weiterführende Literatur:
- Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989.
- Bär, Max: Das Königliche Staatsarchiv zu Danzig, seine Begründung, seine Einrichtungen und seine Bestände. Leipzig 1912.
- Biernat, Czeslaw: Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Band 16). München 2000.
- Bremen, Egon von: Die Preußische Volksschule. Gesetze und Verordnungen. Stuttgart und Berlin 1905.
- Letkemann, Peter: Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Copernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e. V. Nr. 3, 1970, Seite 138 - Seite 147.
- Wagner, Ursula: Die Preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Marienwerder 1871 - 1920. Köln 1982 (Studien zur Geschichte Preußens, Band 35).
- Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, 1872 ff.
Formalangaben:
Letzte vergebene Nummer*: 6
(* bei Signierung nach nc)
Umfang (in laufenden Metern): 0,2
Lagerungsort: Dahlem
Die Akten sind auf rosafarbenen/weißen Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 224 Nr. #
Zitierweise:
XIV. HA Westpreußen, Rep. 224 Kreisschulinspektionen, Ortsschulinspektionen, Nr. #
Berlin, 7. März 2023 (Constanze Krause M.A.; Archivamtsrätin)
__________________
Endnoten:
[1] Vgl. Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989), Seite 176 ff.
[2] Das Provinzialschulkollegium in Königsberg war im Zeitraum von 1832 - 1886 für Ost- und Westpreußen zuständig. Vgl. Biernat, Czeslaw: Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Band 16). München 2000, Seite 250.
[3] Volksschulen bzw. heute Grundschulen.
[4] Vgl. Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989), Seite 325 f.
[5] Vgl. Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1872, Seite 183. Ausführungsbestimmungen zum Schulaufsichtsgesetz vom 13. März und 16. April 1872 in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, Jahrgang 1872, Seite 203, Seite 257.
[6] Vgl. "Dienstinstruktion für die königlichen Kreisschulinspektoren der katholischen Elementarschulen in der Provinz Posen vom 25. Oktober 1872", in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, Jahrgang 1873, Seite 4 ff.
[7 ]Vgl. "Zirkularverfügung, betreffend den Religionsunterricht der Elementarschulen vom 01. Oktober 1873", in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, Jahrgang 1873, Seite 682.
[8] Vgl. "Konferenzprotokolle der Lokalschulinspektion in Kokotzko, 1880 - 1886" (Signatur: XIV. HA, Rep. 224, Nr. 6).
[9] Vgl. Biernat, Czeslaw: Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Band 16). München 2000, Seite 251.
[10] Vgl. ebenda.
[11] Vgl. Bestandsverzeichnis des Staatsarchivs Danzig aus der Zeit vor 1945: Abt. 220 - 225 (Signatur: GStA PK, Altfindmittel, Varia, Nr. 62).
Im Einzelnen: Bischofswerder (1 Verzeichnungseinheit (VE)), Danziger Höhe und Nehrung, westlicher Teil (80 VE), Danzig Nehrung, östlicher Teil (3 VE), Danziger Werder (217 VE), Dirschau (1 VE), Graudenz (1 VE), Karthaus (337 VE), Konitz (175 VE), Kulm (45 VE + 34 VE Ortsschulinspektionen), Kulmsee (1 VE), Löbau (95 VE), Mewe (16 VE), Neustadt (1 VE), Pelplin (1 VE), Putzig (1 VE), Schöneck (80 VE), Schönsee (1 VE), Schwetz (117 VE), Steegen (10 VE), Strasburg (336 VE), Thorn (36 VE), Tiegenhof (70 VE), Tuchel (28 VE), Zempelburg (95 VE).
[12] Vgl. Stojanowski, Jozef: Das Schicksal der ehemaligen preußischen Provinz "Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen". Warszawa1957, Seite 5 ff.
[13] 1230 VE aus den Jahren 1872 - 1946. Vgl. Biernat, Czeslaw: Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Band 16). München 2000, Seite 251 - Seite 253.
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 224
Vorbemerkung
Behördengeschichte:
Die nach dem Wiener Kongress 1815 neu errichtete Provinz Westpreußen umfasste die in der Ersten und Zweiten Teilung Polens 1772 und 1793 an Preußen gelangten westlichen Teile des alten Preußenlandes mit den Städten Danzig und Thorn. In Folge der Stein-Hardenbergschen Verwaltungsreformen entstanden anstelle der aufgelösten Kriegs- und Domänenkammer zu Marienwerder sowie der entsprechenden Deputation zu Bromberg die Regierungen zu Marienwerder 1813 und Danzig 1816. Deren Aufgabenbereiche umfassten neben der inneren Verwaltung, die Kirchen- und Schulsachen sowie direkte Steuern, Domänen und Forsten.[1]
Während die Aufsicht über die Mittelschulen, Gymnasien und Lehrerseminare dem Provinzialschulkollegium in Königsberg[2] oblag, wurden die Elementarschulen[3] sowie die Privatschulen durch die bei den Regierungen in Danzig beziehungsweise Marienwerder angestellten Regierungs- und Schulräte kontrolliert. Auf Kreisebene wurden als Kreisschulinspektoren Superintendenten und Dekane und als Ortsschulinspektoren Ortsgeistliche beauftragt.[4]
Durch das "Gesetz, betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens vom 11. März 1872"[5] wurde die Schulaufsicht neu geregelt. Die alleinige Zuständigkeit für die Fachaufsicht, die Abgrenzung der Aufsichtsbezirke und die Ernennung der Orts- und Kreisschulinspektoren wurde dem Staat übertragen.
Zu den Hauptaufgaben der den Regierungen unterstellten Kreisschulinspektionen zählten, neben der staatlichen Aufsicht über das Elementarschulwesen einschließlich der Privatschulen, die Überprüfung der Lehrpläne und Unterrichtsmethodik auch die Ausstattung der Elementarschulen sowie die Einstellung von neuem Lehrpersonal. Des Weiteren hatten die Kreisschulinspektoren Kreislehrerkonferenzen abzuhalten und Gutachten zu den Anträgen der Ortsschulinspektoren, Lehrer sowie Schulvorstände anzufertigen.[6]
Die berufenen Kreisschulinspektoren waren zumeist hauptamtlich, Ortschulinspektoren in der Regel nebenamtlich tätig. Letztere beaufsichtigten den gesamten Unterricht in der Elementarschule[7], nahmen an Lehrerversammlungen teil und erstellten darüber entsprechende Konferenzprotokolle.[8]
In die Verantwortlichkeit der Landräte fielen Verwaltungs- und Eigentumsangelegenheiten sowie die Errichtung neuer Schulgebäude.[9]
Die Bestimmungen des Versailler Vertrages führten am 28. Juni 1919 zur Auflösung der Provinz Westpreußen. Das Territorium fiel größtenteils an den polnischen Staat und die Aufsicht über das Schulwesen wurde auf Kreisebene den Schulinspektionen unterstellt.[10]
Bestandsgeschichte:
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftgut auf preußisches Gebiet vor allem nach Königsberg und Berlin; ein Prozess, der sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939 - 1944 wiederholen sollte.
Das bisher in Dahlem verwendete undatierte Findmittel zum Bestand "Rep. 224 Kreisschulinspektion zu Zempelburg" beinhaltet lediglich vier Akten der Kreisschulinspektion Zempelburg aus dem Zeitraum von 1866 bis 1900.
Die originäre Überlieferung "Abteilung 224 Kreisschulinspektoren, Ortsschulinspektoren" umfasste ca. 1780 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1798 bis 1928.[11] Daraus sind offensichtlich nur die vier Akten bezüglich der Kreisschulinspektion Zempelburg überliefert. Über das Schicksal der restlichen Archivalien ist nichts bekannt.
Der vorliegende Bestand wurde zunächst im Geheimen Staatsarchiv in die Abteilung "Ostarchiv" und ab 1929 in das neu gegründete Grenzmarkarchiv der Provinz Posen-Westpreußen eingegliedert, das im selben Gebäude wie das Geheime Staatsarchiv untergebracht war. Dort wurden die Akten der Abteilung "A - Aktenbestände der früheren Provinz Westpreußen" zugeordnet. Nach Auflösung des Grenzmarkarchivs im Jahre 1938 wurde das Archivgut in die neu eingerichtete "Ostabteilung" überführt.[12]
Wie insgesamt bei den ursprünglich aus dem Staatsarchiv Danzig bzw. aus dem Registraturgut der Behörden der Provinz Westpreußen stammenden Unterlagen wurde auch die Überlieferung der Forstbehörden im Geheimen Staatsarchiv später als XIV. Hauptabteilung unter Übernahme der Danziger Repositurnummer aufgestellt.
Im Zuge der Bestandsbearbeitung der Überlieferung "XIV. HA, Rep. 225 Schulen" wurden daraus zwei Akten der Lokalschulinspektion in Kokotzko entnommen und hier zugeordnet. Infolgedessen erfolgte die Umbenennung in "XIV. HA, Rep. 224 Kreisschulinspektionen, Ortsschulinspektionen".
Das Staatsarchiv in Gdansk verwahrt heute Archivgut der Schulinspektionen Berent, Dirschau, Gdingen, Karthaus, Neustadt sowie der Kreisschulinspektionen Neustadt und Preußisch Stargard.[13]
Für das vorliegende Findbuch wurde die bestehende Verzeichnung im Hinblick auf die Onlinestellung im Rahmen eines Studierendenpraktikums überarbeitet, neu signiert, klassifiziert und durch Indizes erschlossen. Gleichzeitig zu den Erschließungsarbeiten erfolgte eine bestandserhaltende und magazintechnische Bearbeitung; die Akten wurden gereinigt sowie in Mappen und Archivkartons verpackt.
Verweis auf weitere Bestände des GStA PK:
- XIV. HA Westpreußen, Rep. 181 Regierung zu Marienwerder
- I. HA Rep. 76 Kultusministerium.
Weiterführende Literatur:
- Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989.
- Bär, Max: Das Königliche Staatsarchiv zu Danzig, seine Begründung, seine Einrichtungen und seine Bestände. Leipzig 1912.
- Biernat, Czeslaw: Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Band 16). München 2000.
- Bremen, Egon von: Die Preußische Volksschule. Gesetze und Verordnungen. Stuttgart und Berlin 1905.
- Letkemann, Peter: Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Copernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e. V. Nr. 3, 1970, Seite 138 - Seite 147.
- Wagner, Ursula: Die Preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Marienwerder 1871 - 1920. Köln 1982 (Studien zur Geschichte Preußens, Band 35).
- Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, 1872 ff.
Formalangaben:
Letzte vergebene Nummer*: 6
(* bei Signierung nach nc)
Umfang (in laufenden Metern): 0,2
Lagerungsort: Dahlem
Die Akten sind auf rosafarbenen/weißen Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 224 Nr. #
Zitierweise:
XIV. HA Westpreußen, Rep. 224 Kreisschulinspektionen, Ortsschulinspektionen, Nr. #
Berlin, 7. März 2023 (Constanze Krause M.A.; Archivamtsrätin)
__________________
Endnoten:
[1] Vgl. Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989), Seite 176 ff.
[2] Das Provinzialschulkollegium in Königsberg war im Zeitraum von 1832 - 1886 für Ost- und Westpreußen zuständig. Vgl. Biernat, Czeslaw: Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Band 16). München 2000, Seite 250.
[3] Volksschulen bzw. heute Grundschulen.
[4] Vgl. Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989), Seite 325 f.
[5] Vgl. Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1872, Seite 183. Ausführungsbestimmungen zum Schulaufsichtsgesetz vom 13. März und 16. April 1872 in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, Jahrgang 1872, Seite 203, Seite 257.
[6] Vgl. "Dienstinstruktion für die königlichen Kreisschulinspektoren der katholischen Elementarschulen in der Provinz Posen vom 25. Oktober 1872", in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, Jahrgang 1873, Seite 4 ff.
[7 ]Vgl. "Zirkularverfügung, betreffend den Religionsunterricht der Elementarschulen vom 01. Oktober 1873", in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, Jahrgang 1873, Seite 682.
[8] Vgl. "Konferenzprotokolle der Lokalschulinspektion in Kokotzko, 1880 - 1886" (Signatur: XIV. HA, Rep. 224, Nr. 6).
[9] Vgl. Biernat, Czeslaw: Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Band 16). München 2000, Seite 251.
[10] Vgl. ebenda.
[11] Vgl. Bestandsverzeichnis des Staatsarchivs Danzig aus der Zeit vor 1945: Abt. 220 - 225 (Signatur: GStA PK, Altfindmittel, Varia, Nr. 62).
Im Einzelnen: Bischofswerder (1 Verzeichnungseinheit (VE)), Danziger Höhe und Nehrung, westlicher Teil (80 VE), Danzig Nehrung, östlicher Teil (3 VE), Danziger Werder (217 VE), Dirschau (1 VE), Graudenz (1 VE), Karthaus (337 VE), Konitz (175 VE), Kulm (45 VE + 34 VE Ortsschulinspektionen), Kulmsee (1 VE), Löbau (95 VE), Mewe (16 VE), Neustadt (1 VE), Pelplin (1 VE), Putzig (1 VE), Schöneck (80 VE), Schönsee (1 VE), Schwetz (117 VE), Steegen (10 VE), Strasburg (336 VE), Thorn (36 VE), Tiegenhof (70 VE), Tuchel (28 VE), Zempelburg (95 VE).
[12] Vgl. Stojanowski, Jozef: Das Schicksal der ehemaligen preußischen Provinz "Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen". Warszawa1957, Seite 5 ff.
[13] 1230 VE aus den Jahren 1872 - 1946. Vgl. Biernat, Czeslaw: Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Band 16). München 2000, Seite 251 - Seite 253.
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 224
Umfang: 0,2 lfm (6 VE); 0,2 lfm (6 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ