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Hans Dönnigs Flamm zu Hahn beurkundet, für seine Ansprüche an näher benannte Grundstücke durch Johann Friedrich Koeth von Wanscheidt Oberstlieutnant mit Geld abgefunden worden zu sein.
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Hans Dönnigs Flamm zu Hahn beurkundet, für seine Ansprüche an näher benannte Grundstücke durch Johann Friedrich Koeth von Wanscheidt Oberstlieutnant mit Geld abgefunden worden zu sein.