Balthasar Silbernagel, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Horrenberg und Balzfeld beurkunden eine Gültverschreibung des Veit Dürr über 30 Gulden gegenüber der Frühmesspfründe zu Rheinsheim.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...