Obligation. Wolfgang Philipp Franz Freiherr von Velbrück, Herr zu Richrath, Graf zu Vorst und Ophoven, Ritter des Deutschen Ordens, Kurpfälzischer Geheimer Rat, Kämmerer und Obriststallmeister, Bergischer Landkommissar, Amtmann zu Windeck, Obrist beim Kurpfälzischen Leibregiment zu Fuss und bei der Düsseldorfer Hofkanzlei bestellter Vormund seines Vetters Freiherrn Maximilian Heinrich von Velbrück, ferner Maria Elisabeth Luise Freiin von Velbrück, Aebtissin des St. Quirinstiftes zu Neuss, und Maria Elisabeth Magdalena Freiin von Velbrück, Kanonesse desselben Stifts, verkaufen zwecks Auszahlung eines Deputates an ihre Schwester Maria Theresia Fürstin von Holstein geborene Freiin von Velbrück durch ihren bevollmächtigten Sekretär Martin Bergerhausen an den Licentiaten der Rechte Johann zum Pütz in Köln eine am 1. September zahlbare Rente im jährlichen Betrag von 50 Reichstaler für die Summe von 1000 Reichstaler (je zu 80 Alb. Köln.). Sie setzen dafür ihren freiadeligen Hof zu Widdig, enthaltend 90 Morgen Land und 4 Morgen Weingarten, darunter 3 Morgen Bauerngut und die nassen und trockenen Zehnten zu Udorf samt anderen dortigen Gerechtigkeiten zum Pfande. Vor den Schöffen des Dingstuhls Widdig: Leonhard Schliffgen, Peter Kout, Johann Schorn, Martin Roggendorf, Christian Zerres, Wilhelm Heintzen und Wilhelm am Endt verfplichten sich die Pächter der genannten Unterpfänder: Christian Zerres und Johann Roggendorf ihrer Herrschaft nur dann die Pacht zu verabfolgen, wenn die Rente laut Quittung bezahlt ist. Der Hof ist Allodialgut, nur mit 12 Gulden Dienstgeld zugunsten des kurfürstlichen Oberkellners und mit Pferdedienst bei Auffahrt der kurfürstlichen Schiffe belastet, sonst frei. Unterschriften und Petschaften: W. Ph. F. von Vellbrück, M. E. L. von Vellbrück, M. E. von Vellbrück. Johann Adam Wulsten, Gerichtsschreiber zu Bonn und des Dingstuhls Widdig. Es siegeln die Schöffen zu Widdig.