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Verfügungen und Ordern über die Anstellung, Beförderung, Verabschiedung und sonstigen Zu- und Abgang von Offizieren und Sanitätsoffizieren sowie deren Patente und Vorstellung beim Landesherrn
Verfügungen und Ordern über die Anstellung, Beförderung, Verabschiedung und sonstigen Zu- und Abgang von Offizieren und Sanitätsoffizieren sowie deren Patente und Vorstellung beim Landesherrn
Enthält u. a.: Verfügung des Kriegsministeriums vom 3.4.1914: Offiziere, die nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen Zivilberuf ergreifen, dürfen nicht mehr z. D. gestellt werden.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).