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Ludwig [II. von Mansbach], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Der ist gegebin nach Cristis gebuert im drizenhundiert jar in deme sesundrizegisten jare an deme Fritage vor deme Suntage Iubilate
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig [II. von Mansbach], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er nach dem Rat des Landgrafen Heinrich von Hessen der Schlichtung des zwischen ihm und Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, schwelenden Streits zugestimmt hat. Er setzt als Schiedrichter Hartrad von Trümbach (Truebinbeche) und Ludwig von Hattenbach ein, der Abt von Fulda bestimmt Ritter Heinrich von Bimbach und Friedrich Moris. Dieses Vierergremium soll nach schriftlichen Aussagen den Streit entscheiden. Bei Uneinigkeit der Schiedsleute wird der Landgraf von Hessen zum Obmann eingesetzt. Eine Einigung soll bis zum nächsten Jakobstag [1336 Juli 25] erfolgen. Der Landgraf unterstützt die Umsetzung des Urteils auch entgegen bisherigen Bündnisverträgen. Auch zukünftige Streitigkeiten sollen auf diesem Weg beigelegt werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Ludwig [II. von Mansbach]]
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CLVIII
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.