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Verordnung des Abtes des Klosters Schwarzach am Rhein wie er mit dem Bezug der praestandorum der dem Kloster angehörigen Leibeigenen gehalten werden soll
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Verordnung des Abtes des Klosters Schwarzach am Rhein wie er mit dem Bezug der praestandorum der dem Kloster angehörigen Leibeigenen gehalten werden soll