Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Graf Philipp von Hanau d. J. in seinen Schirm genommen hat. Er versichert, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, den Grafen mitsamt Land und Leuten, Gütern und den Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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