Schultheißen und Schöffen von Rheinsheim, Lußheim, Kirrlach, Wiesental, Hambrücken und Udenheim als bestellte Schiedsrichter zwischen dem St. German-Dtift zu Speyer und der Gemeinde Hausen, entscheiden, dass nicht nur des Domkapitels Güter zu Hausen, sondern auch ihre Bebauer mit Steuer und Bede nicht belegt werden dürfen.