Schultheißen und Schöffen von Rheinsheim, Lußheim, Kirrlach, Wiesental, Hambrücken und Udenheim als bestellte Schiedsrichter zwischen dem St. German-Dtift zu Speyer und der Gemeinde Hausen, entscheiden, dass nicht nur des Domkapitels Güter zu Hausen, sondern auch ihre Bebauer mit Steuer und Bede nicht belegt werden dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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