Bovo, Herr von Friemersheim, gestattet dem Edelherrn Johann von Moers, den Kaiser Karl IV. einen Zoll auf dem Friemersheim Ward zu errichten ermächtigt hat, da eine solche Anlage ohne Befestigung und Burgbau nicht stattfinden kann, diese zu vollführen und verzichtet auf das desfalsige Verbot in dem Pfandschaftsvertrag über Friemersheim. Auch verpachtet er demselben jenen Wörder auf 15 Jahre, die nach der Einlöse anheben sollen. Datum des eirsten daigs in dem Augustmaende.