Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 2846
Wismar S 2 (W S 1 n. 2)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1617-1653) 12.09.1653-13.11.1656
Kläger: (2) Hans Möller und Caspar Schwarzkopf namens der Erben des Joachim Schwarzkopf, Ratsherr und Kämmerer zu Rostock (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Marcus Burmeister, Hinrich Koch und Peter Rehns als Erben des Franz Krüger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Nach jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien hat der Rat 1652 entschieden, Bekl. wegen deren Forderung von 1.000 Mk. lüb. nebst Zinsen seit 1627 in die Mühle und das Zubehör der Kl. vor dem Mecklenburger Tor einzusetzen, bis die Schuld bezahlt ist. Dagegen appellieren Kl. vor dem Tribunal, da die geschuldete Hauptsumme seit 1635 nur noch 700 Mk. betrug, die Zinsen mehrere Jahre lang bezahlt wurden. Das Tribunal fordert am 15.09. die Akten der Vorinstanz vom Rat an und erläßt Citatio an Bekl. Der Rat protestiert am 24.10. gegen die Compulsoriales und verweist auf seine alten, von Schweden anerkannten Rechte, daß Kl. zunächst Appellationseid leisten und 10 Mk. lüb. Sporteln zahlen müssen, bevor Appellation stattfinden kann. Das Tribunal weist Kl. am 29.10.1653 entsprechend an, am 10.04.1654 tragen sie vor, daß sie gar nicht selbst den Bekl. schuldig geworden wären, sondern daß diese gegen ihren Protest die Witwe Daniel Stellmans und dessen Sohn Balthasar in die Mühle eingesetzt hätten. Am 19.04. setzt das Tribunal Kl.n eine 8tägige Frist zum Einbringen der Akten der Vorinstanz und eröffnet diese am 26.04. Am 03.07. fordert Tribunal Bekl. auf, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am 17.07. erklären Kl., daß weitere Akten zu dem Prozeß Franz Krügers Erben vs. Baltzer Stellmann in pcto debiti existieren und bitten, auch diese zu prüfen, um die Verbindung zwischen beiden Fällen herstellen zu können. Das Tribunal fordert Rat am 18.07.1654 zur Einsendung der Akten auf. Am 22.01.1655 tragen Bekl. ihre Gegenargumente vor. Bei Prüfung der eingesandten Akten der Vorinstanz am 09.02.1655 kritisieren Kl. deren Unvollständigkeit und fordern am 19.03. deren vollständige Auslieferung. Das Tribunal leitet die Aufforderung am 20.03. an Rat weiter, der am 08.04. beteuert, keine weiteren Akten zu besitzen. Am 22.10.1655 bringen Kl. ihre Erwiderung ein, das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag zur Antwort auf, die am 21.01.1656 eingeht. Am 23.01. werden Kl. zur Antwort aufgefordert, am 21.04. bitten diese um Fristverlängerung, die sie am 23.04. erhalten. Am 19.05. erbitten Kl. Einsetzung einer Kommission, die von ihnen vorgeschlagene Zeugen verhören sollen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 20.05. und setzt Assessor Voigt und Protonotar Pascovius als Kommissare ein. Am 11.07. bitten Bekl. um Prozeßbeschleunigung, das Tribunal weist Kl. am selben Tag entsprechend an. Am 26.07. bitten Kl. um Erweiterung der Kommission, am 22.08. weist das Tribunal Kommissare entsprechend an. Am 12.09. bitten Kl. um Ansetzung eines Vorbescheides, den das Tribunal am selben Tag auf den 03.10. ansetzt und die Kommissare auffordert, mit dem Zeugenverhör bis zum 03.10. zu warten, falls der dann angesetzte Vorbescheid eine gütliche Einigung ergeben sollte. Beim Vorbescheid wird vereinbart, daß Kl. 1.000 fl. bar an Bekl. zahlen sollen, woraufhin diese auf ihre Ansprüche verzichten würden. Zu diesem Vergleich soll Wilcken binnen 14 Tagen die Zustimmung der Kl. beschaffen, scheitert aber, da Caspar Schwarzkopf mit seiner Hochzeit beschäftigt ist. Am 10.11. bitten Bekl. um Nachricht wegen des Vergleichs und dessen Ratifizierung, am 11.11.1656 fordert Tribunal Wilcken und Kl. auf, binnen 14 Tagen eine Reaktion beizubringen. Eine Antwort ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1652 2. Tribunal 1653-1656
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 23.04.1652; Ratsgerichtsurteil vom 14.04.1652; Prozeßvollmachten für Dr. Wilcken vom 21.04.1652 und 17.07.1654; von Notar G. Reichardt ausgestellte Übergabequittung an Bekl. für ein Tribunalsmandat vom 14.10.1653; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 30.01.1654; Bescheid des Stadtgerichtssekretärs Joachim Moorhoff vom 08.04.1654; Vertrag zwischen Daniel Stellmann und Agneta Schmidt, Witwe Franz Krügers über Mühle und Hof vor dem Mecklenburger Tor vom 24.02.1617; Bekanntmachung des Notars Heinrich Crivitz über Einsetzung der Erben Krügers in Mühle und Höfe vor dem Mecklenburger Tor vom 01.10.1641, von Kl.n vorgeschlagene Fragen an die Zeugen, die Witwe des Superintendenten Herzberg, Marcus Herzberg und dessen Ehefrau sowie Johann Stellmann; Protokoll des Vorbescheides vom 03.10.1656
Beklagter: Marcus Burmeister, Hinrich Koch und Peter Rehns als Erben des Franz Krüger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Nach jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien hat der Rat 1652 entschieden, Bekl. wegen deren Forderung von 1.000 Mk. lüb. nebst Zinsen seit 1627 in die Mühle und das Zubehör der Kl. vor dem Mecklenburger Tor einzusetzen, bis die Schuld bezahlt ist. Dagegen appellieren Kl. vor dem Tribunal, da die geschuldete Hauptsumme seit 1635 nur noch 700 Mk. betrug, die Zinsen mehrere Jahre lang bezahlt wurden. Das Tribunal fordert am 15.09. die Akten der Vorinstanz vom Rat an und erläßt Citatio an Bekl. Der Rat protestiert am 24.10. gegen die Compulsoriales und verweist auf seine alten, von Schweden anerkannten Rechte, daß Kl. zunächst Appellationseid leisten und 10 Mk. lüb. Sporteln zahlen müssen, bevor Appellation stattfinden kann. Das Tribunal weist Kl. am 29.10.1653 entsprechend an, am 10.04.1654 tragen sie vor, daß sie gar nicht selbst den Bekl. schuldig geworden wären, sondern daß diese gegen ihren Protest die Witwe Daniel Stellmans und dessen Sohn Balthasar in die Mühle eingesetzt hätten. Am 19.04. setzt das Tribunal Kl.n eine 8tägige Frist zum Einbringen der Akten der Vorinstanz und eröffnet diese am 26.04. Am 03.07. fordert Tribunal Bekl. auf, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am 17.07. erklären Kl., daß weitere Akten zu dem Prozeß Franz Krügers Erben vs. Baltzer Stellmann in pcto debiti existieren und bitten, auch diese zu prüfen, um die Verbindung zwischen beiden Fällen herstellen zu können. Das Tribunal fordert Rat am 18.07.1654 zur Einsendung der Akten auf. Am 22.01.1655 tragen Bekl. ihre Gegenargumente vor. Bei Prüfung der eingesandten Akten der Vorinstanz am 09.02.1655 kritisieren Kl. deren Unvollständigkeit und fordern am 19.03. deren vollständige Auslieferung. Das Tribunal leitet die Aufforderung am 20.03. an Rat weiter, der am 08.04. beteuert, keine weiteren Akten zu besitzen. Am 22.10.1655 bringen Kl. ihre Erwiderung ein, das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag zur Antwort auf, die am 21.01.1656 eingeht. Am 23.01. werden Kl. zur Antwort aufgefordert, am 21.04. bitten diese um Fristverlängerung, die sie am 23.04. erhalten. Am 19.05. erbitten Kl. Einsetzung einer Kommission, die von ihnen vorgeschlagene Zeugen verhören sollen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 20.05. und setzt Assessor Voigt und Protonotar Pascovius als Kommissare ein. Am 11.07. bitten Bekl. um Prozeßbeschleunigung, das Tribunal weist Kl. am selben Tag entsprechend an. Am 26.07. bitten Kl. um Erweiterung der Kommission, am 22.08. weist das Tribunal Kommissare entsprechend an. Am 12.09. bitten Kl. um Ansetzung eines Vorbescheides, den das Tribunal am selben Tag auf den 03.10. ansetzt und die Kommissare auffordert, mit dem Zeugenverhör bis zum 03.10. zu warten, falls der dann angesetzte Vorbescheid eine gütliche Einigung ergeben sollte. Beim Vorbescheid wird vereinbart, daß Kl. 1.000 fl. bar an Bekl. zahlen sollen, woraufhin diese auf ihre Ansprüche verzichten würden. Zu diesem Vergleich soll Wilcken binnen 14 Tagen die Zustimmung der Kl. beschaffen, scheitert aber, da Caspar Schwarzkopf mit seiner Hochzeit beschäftigt ist. Am 10.11. bitten Bekl. um Nachricht wegen des Vergleichs und dessen Ratifizierung, am 11.11.1656 fordert Tribunal Wilcken und Kl. auf, binnen 14 Tagen eine Reaktion beizubringen. Eine Antwort ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1652 2. Tribunal 1653-1656
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 23.04.1652; Ratsgerichtsurteil vom 14.04.1652; Prozeßvollmachten für Dr. Wilcken vom 21.04.1652 und 17.07.1654; von Notar G. Reichardt ausgestellte Übergabequittung an Bekl. für ein Tribunalsmandat vom 14.10.1653; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 30.01.1654; Bescheid des Stadtgerichtssekretärs Joachim Moorhoff vom 08.04.1654; Vertrag zwischen Daniel Stellmann und Agneta Schmidt, Witwe Franz Krügers über Mühle und Hof vor dem Mecklenburger Tor vom 24.02.1617; Bekanntmachung des Notars Heinrich Crivitz über Einsetzung der Erben Krügers in Mühle und Höfe vor dem Mecklenburger Tor vom 01.10.1641, von Kl.n vorgeschlagene Fragen an die Zeugen, die Witwe des Superintendenten Herzberg, Marcus Herzberg und dessen Ehefrau sowie Johann Stellmann; Protokoll des Vorbescheides vom 03.10.1656
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ