Führung der Grundbücher in den Schutzgebieten Kamerun
und Togo. Verfügung wegen Abänderung der Verfügung des
Reichskanzlers vom 7. Febr. 1902, betr. die Führung der
Grundbücher und das Verfahren in Grundbuchsachen in den
Schutzgebieten von Kamerun und Togo, vom 7. Juli
1888