Führung der Grundbücher in den Schutzgebieten Kamerun und Togo. Verfügung wegen Abänderung der Verfügung des Reichskanzlers vom 7. Febr. 1902, betr. die Führung der Grundbücher und das Verfahren in Grundbuchsachen in den Schutzgebieten von Kamerun und Togo, vom 7. Juli 1888

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