Der Priester Peter Biermann, vormals Propst des Augustinerchorherrenstifts Wettenhausen [Gde. Kammeltal/Lkr. Günzburg], und die Ulmer Bürger Heinrich Günzburger und Konrad Biermann bekennen, dass sie ihrem Vetter Johann Gwerlich, Domkustos zu Augsburg und Pfarrer zu Günzburg, die freie Verfügung über seine Habe zugestanden haben. Sie werden gegen diesbezügliche Verfügungen seinerseits, sei es in Form eines Testaments oder in anderer Weise, keinerlei Einwände erheben.