Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der verwitwete Ulmer Bürger und Garnsieder Georg Maurer als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Anna Junginger als Braut. Begleitet werden sie von dem Vorgesetzten der Weberzunft Markus Anton Maurer und dem Bader Philipp Friedrich Raff als Pfleger der Kinder des Bräutigams Raimund, Margarete und Anna aus seiner ersten Ehe mit Walburga geborene Frieß sowie dem Mohrenkopfwirt [abgegangene Wirtschaft Zum Mohren oder Mohrenkopf, Bereich Weinhof 23] Johann Treuttel als Pfleger der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 7. Januar 1784 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 431] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder des Bräutigams noch minderjährig sind und daher der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Kinder aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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