Philipp von Gerolstein Domherr zu Mainz verpflichtet sich, da der Abt Johann von Walderdorff zu Bleidenstadt seinem Bruder Johann von Gerolstein erlaubt hat, ein gewisses ungenanntes Lehen, das nun Gothard von Schmidtburg genannt von Wildenburg in Händen habe, an Nicolaus von Bobesheim zu verpfänden, unter Einwilligung dazu, binnen 20 Jahren dasselbe wiedereinzulösen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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