Philipp von Gerolstein Domherr zu Mainz verpflichtet sich, da der Abt Johann von Walderdorff zu Bleidenstadt seinem Bruder Johann von Gerolstein erlaubt hat, ein gewisses ungenanntes Lehen, das nun Gothard von Schmidtburg genannt von Wildenburg in Händen habe, an Nicolaus von Bobesheim zu verpfänden, unter Einwilligung dazu, binnen 20 Jahren dasselbe wiedereinzulösen.
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Philipp von Gerolstein Domherr zu Mainz verpflichtet sich, da der Abt Johann von Walderdorff zu Bleidenstadt seinem Bruder Johann von Gerolstein erlaubt hat, ein gewisses ungenanntes Lehen, das nun Gothard von Schmidtburg genannt von Wildenburg in Händen habe, an Nicolaus von Bobesheim zu verpfänden, unter Einwilligung dazu, binnen 20 Jahren dasselbe wiedereinzulösen.
14, U 116
14 Kloster Bleidenstadt, St. Ferrutius, Benediktiner (Chorherren)
Kloster Bleidenstadt, St. Ferrutius, Benediktiner (Chorherren) >> 1 Urkunden >> 1.1 Urkunden >> 1.1.1 Urkunden des Klosters Bleidenstadt >> 1.1.1.4 1451-1475
1474 Februar 18
Original, Pergament, Siegel des Ausstellers und die fehlenden Siegel des Philipp von Gerolstein des Vetters des Ausstellers sowie des Gothard von Schm. des Schwagers desselben
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: G. 1474, off fritdag nach Valentini
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ
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