Heinrich, Abt des Klosters Wiblingen (für Aufheim) und Hans Rot zu Hausen (für Hausen) vertragen sich wegen eines dem letzteren gehörigen Weihers. Die von Aufheim sollen ihn daran nicht irren, doch soll er über denselben ein festes "Wür" machen, die von Aufheim einen Weg bis zu demselben, wozu der Prälat Eichholz, der Junker Wellholz liefert. Denen von Aufheim steht keine Eigenschaft am Weg zu, bei geringerem Wasserstand dürfen sie das Vieh nicht aus dem Weiher tränken. Sie gestehen sich beide einen nachbarlichen Trieb zu (Herdt, Pellengegenacker, auf die Fuesen- oder roten Wayer); keiner soll jedoch sonst auf des anderen Eigentum "trieb und tratt" haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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