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Eckhard von Bleichenbach und seine Frau Margarete (Grete)
verzichten nach Vermittlung durch den Edelmann Konrad von Trimberg
gegenüber Heinrich [v...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1341-1350
1350 März 2
Ausfertigung, Pergament, fünf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (nur Siegel Nr. 2 erhalten)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegebin ist do man tzalte nach Cristis gebuorte drutzenhundert jare in dem funftziggsten jare an dem Dinstag vor dem Suntag Letare Ierusalem
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eckhard von Bleichenbach und seine Frau Margarete (Grete) verzichten nach Vermittlung durch den Edelmann Konrad von Trimberg gegenüber Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda auf alle Ansprüche, die sie und die Kinder aus erster Ehe der Frau Margarete mit Heinrich von Breitenbach auf die fuldische Mark gehabt haben. Sie verzichten auf Güter, die einst Konrad Herd aus Fulda und danach Werner von Anefeld mit seiner Ehefrau Kunigunde (Kunne), Tochter des Konrad Herd, besessen hatten; insbesondere verzichten sie auf Güter und Einkünfte, die jetzt der Knappe Heinrich von (Samrensheim) [?] als Sühnegeld (sune [?] gelde) in und bei der Stadt Fulda besitzt. Dafür überlässt der Abt Eckhard, Margarete und ihren Erben eine jährliche Einnahme von 60 guten kleinen Gulden im Wert von 600 guten, kleinen Gulden aus der Bede der Stadt Fulda, zahlbar an Michaelis [September 29] oder binnen eines Monats; wenn sie ihre Einkünfte durch einen Boten abholen wollen und die Stadt nicht zahlt, können sie die Summe zuzüglich der Kosten für 14 Tage Unterhalt für den Boten vom Abt fordern und dafür nach Gewohnheitsrecht ein Pfand nehmen. Der Bote soll bis Gelnhausen freies Geleit haben. Der Abt kann die Einkünfte für 600 Gulden oder, wenn er keine Gulden hat, für Frankfurter Währung zurückkaufen; auch dabei genießen sie von Fulda bis Gelnhausen freies Geleit. Der Rückkauf soll vor dem Frauentag der Kräuterweihe (wurtzwihe in der erne) [August 15, Mariä Himmelfahrt] geschehen, andernfalls muss für das jeweilige Jahr die Bede gezahlt werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Eckhard von Bleichenbach und Margarete], Konrad von Trimberg, [Richolf von Werslau, Bruder Margaretes], [Eckhard von Buna], [Johann von Breitenbach]