Anfertigung und Einsendung der Nachweisungen über die im Regierungsbezirk Münster, und zwar bei der Abteilung für die Verwaltung des Kirchen- und Schulwesens, jedoch exklusive der eigentlichen geistlichen Kirchen- und Schulbedienungen, erledigten oder neu kreierten Stellen und stattgefundenen Anstellungen und Weiterbeförderungen