Abt Petrus von Salmanschweil bekundet, daß er dem Grafen Ernst Georg zu Hohenzollern etc. für eine Schuldverschreibung über 14000 Gulden, wofür jährl. 700 Gulden Zins fällig sind, zunächst nur 8000 Gulden ausgehändigt, die restlichen 6000 Gulden aber zurückbehalten hat, weil die Jagd auf Hoch-, Rot- und Schwarzwild dem Landcomthur zu Altshausen auf Lebenszeit für 4000 Gulden versetzt ist und er deshalb nicht vollkommen eingewiesen werden konnte. Sobald der Landcomthur von der Jagd absteht und Graf Ernst Georg sie dem Abt einräumt, wird der Abt ihm die 5000 Gulden entrichten. Bis zu diesem Zeitpunkt jedoch soll der Graf nur 400 Gulden Zins zu zahlen verbunden sein. Wenn durch Graf Ernst oder seine Erben der Wiederkauf geschieht, wird das Kloster alle Rechte gutwillig abtreten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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