Entscheid zwischen den Erben des Hans Jakob von Dürrmentz (als Besitzer von Neuwindeck) und Jakob von Windeck (als Herrn von Altwindeck), daß das Fischwasser der Laufbach denen von Windeck, die darin erbaute Mühle aber denen von Dürrmentz und zur Neuwindeck gehören solle und diese für Nutzung des Wassers denen von Windeck ein Viertel Korn Gült liefern solle

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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