Hans Maiger von Mymenhusen, Richter des geschworenen Sidelgerichts zu Salmanswiler, der am Donnerstag vor St. Andreastag im Auftrage des Abtes Johann an der gewöhnlichen Gerichtsstatt zu Gericht saß, bekundet, daß vor ihm und den geschworenen Urteilsprechern des Sidelgerichts erschienen sind der geistliche Herr Hans Scharpfer, Pfisterherr zu Salmanswiler im Auftrage des Abtes und des Convents, und Claus Kluser. Hans Scharpfer klagt durch seinen Fürsprech Cuonrat Schäflin gegen Claus Kluser wegen der Tafern zu Ostrach, die Kluser vom Kloster Salem zu Erblehen innhat, weil er die Tafern "nit in guoten wesenlichen eren und buowen gehalten hätte"; deshalb sei die Tafern nach dem Erblehenbrief und dem darüber ausgestellten Revers heimgefallen. Folgt Insert des Erblehenreverses von 1479 Mai 25 (siehe dort) (169) Am 25. Sept. 1493 war ein Beweisbeschluß des Sidelgerichts unter dem Richter Hans Maiger von Mymenhusen ergangen, daß 5 Abgeordnete des Sidelgerichts die Tafern zu Ostrach besichtigen sollten. Die Besichtigung war geschehen. Claus Kluser ließ durch seinen Fürsprech Michael Urnow beantragen, ehrbare Leute zu verhören, wie es um die Tafern bestellt gewesen sei, als er sie übernommen hätte. Nach Rede und Widerrede des Klägers und des Beklagten fragte der Richter die Urteilsprecher um das Urteil, die zu Recht erkennen, daß dem Antrag des Claus Kluser auf Zeugenverhör stattgegeben werden sollte. Die Zeugen wurden am Montag nach St. Luzientag (Dezember 9) 1493 vor dem Sidelgericht verhört und sagen, nachdem sie auf den Gerichtsstab den Eid geleistet haben, nacheinander aus, daß Kluser die Tafern wesentlich verbessert habe. Hans Scharpfer bezog sich jedoch auf das Urteil derjenigen, die die Tafern besichtigt hatten. Auf die Umfrage des Richters wird zu Recht erkannt, daß Claus Kluser die Tafern "nach lut des in recht gelegten Reverßerblehenbriefs nit in guten wesenlichen eren und buwen gehalten hab". Hans Scharpfer bittet um Ausstellung eines Urteilsbriefes, während Claus Kluser an den Kaiser appelliert und Michel Urnow, Hans Kramer, Jacob Müller und Lenhard Rosstock, alle Vier Urteilssprecher des Sidelgerichts, zu Zeugen benennt