Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz verschreibt Engelhard von Neipperg und dessen Erben den zehnten Pfennig von den Erträgen des Bergwerks in Orschweiler Mark und bei Hohkönigsburg, nachdem dieser es dem Pfalzgrafen übergeben hat. Auch wenn der Aussteller das Bergwerk versetzt, sollen Engelhard von Neipperg und seine Erben in diesem Recht unbeschadet bleiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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