Johann Konrad Uhl, Gastwirt Zum Goldenen Kreuz [ehemalige Wirtschaft, Herdbruckerstraße 9], bekennt, dass ihm der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Liborius Christian von Sparr zu Greiffenberg [Stadt Angermünde/Lkr. Uckermark] 4 Tagwerk Mahd im Alber [heute Gemarkung Neu-Ulm] zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, die Mahd in gutem Kulturzustand zu halten und der Kommende jedes Jahr von jedem Tagwerk 16 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung, insgesamt also jährlich 1 Gulden und 20 Schilling, zu entrichten. Er kann sein Erbrecht an der Mahd an geeignete Personen, die auch den Kommendevorstehern genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es auf diese oder eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Kommende von dem bisherigen Inhaber 1 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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