Der Ratsherr Hermann Rot sowie Heinrich Kalteisen und Adam Reiser, alle drei Bürger und Feldgeschworene der Stadt Ulm, entscheiden in einem Streit zwischen den Stadtwerkmeistern Andreas Strohmayer und Peter Stenglin als Vertreter der Stadtrechner der Stadt Ulm auf der einen Seite und Katharina geborene Peutinger, Witwe des Hieronimus Schleicher, sowie den Vettern Georg und Anton Schleicher als ihren Pflegern auf der anderen Seite wegen eines Grabens, durch den das Wasser zwischen der Beunde der Katharina Schleicher und der Bleiche des Ulmer Stadtrats abfließt. Nach einer Ortsbesichtigung und der Anhörung der Parteien haben die Feldgeschworenen eine Grenze zwischen dem Graben und der Beunde der Witwe Schleicher festlegen und mit Marksteinen kennzeichnen lassen. Wird der Graben einmal gesäubert und ausgeräumt, dann soll man damit einen Abstand von 1,5 Werkschuh von dieser Grenzlinie einhalten, damit die Marksteine nicht zugeschüttet oder herausgerissen werden. Den Aushub aus dem Graben soll man dann auf den Grund und Boden der Stadt Ulm und nicht auf die Beunde werfen. Die Weiden, die am Rand des Grabens auf der Seite der Beunde stehen, gehören der Witwe Schleicher. Falls durch Hochwasser oder aus anderen Ursachen Weiden in den Graben fallen, dann kann die Witwe Schleicher diese auf ihre Kosten aus dem Graben ziehen lassen und für ihre Zwecke nutzen. Tut sie dies nicht, dann sollen die Stadtwerkmeister diese Weiden entfernen, damit das Wasser seinen freien Abfluss hat.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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