Bischof Johann Philipp zu Worms bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen, Sohn des verstorbenen Philipp zu Treschklingen, für diesen selbst und als Träger Weiprechts, des verstorbenen Reinhards Sohn, Johann Reinhards, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, Georg Schweickards und Achilles Christophs, der Söhne des verstorbenen Eberhards zu Bürg, sowie Hans Albrechts, des verstorbenen Hans Konrads zu Bürg Sohn, alle von Gemmingen, zu Mannlehen verliehen hat: Treschklingen, die neue und die alte Burg, das Dorf mit Vogtei, Gericht, Wald, Wasser, Leuten, Gütern und allen Zugehörungen; zwei Höfe daselbst, die Hans von Neideck mit 200 Gulden vom Deutschen Orden an sich gelöst hat; einen Hof zu Bonfeld, der jährlich etwa 20 Malter Frucht als Hofgült erträgt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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