Protasius Wyshart aus Lustnau gelobt, nachdem ihm auf sein Bitten von Hans von Ow und Hans Breuning, Ober- und Untervogt zu Tübingen, die Auflagen einer früheren Verschreibung nachgelassen worden waren, künftiges Wohlverhalten. Er war vor Jahren wegen strafbarer Handlungen zu Tübingen gef., vor Gericht gestellt und dazu verurteilt worden, sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen und offene Zechen zu meiden. Sr.: Beilage: Bittschrift des Protasius Wyshart (an Ober- und Untervogt zu Tübingen) um Nachlaß seiner früheren, ihm auferlegten Strafe, Pap., o.D. (1525)