Konrad (Coneman) der Schäfer von Heiligenbösch (Heylginbosse) und seine Frau Pauline geloben Loretta Gräfin von Sp., hinter ihr, den Ihren und der Herrschaft Sp. wohnen zu bleiben, wie sie es nach dem Recht tun sollen, und stellen der Gräfin und der Herrschaft als Bürgen über 100 Pfund trierische (tressir) Pfennige: Friedrich, dessen Sohn Heinrich, Heinrich gen. Mayler, Martin, Johann (Hennekin), Arnold gen. Mundelin von Algenrodt (Elchinroth), Nikolaus und Johann (Henekin) von Hinzhausen (Hunzinhusin), Simon von Enzweiler (-wilre), Wilhelm (Wilche), Peter, Matthias, Eberhard, Simon, Heinrich, Nikolaus, Johann (Henekin) Horers Sohn, Heinrich (Heynze) gen. Schillinck, Jakob und Nikolaus den Schroder von Idar (Edere). Werden die Aussteller oder ihre Erben abtrünnig oder verheiraten ihre Kinder hinter andere Herren, haften die Bürgen für die genannte Summe; jeder bürgt für alle. Überantworten die Bürgen in einem solchen Fall die Aussteller der Gräfin oder den Ihren auf ein Schloß, so sind sie ledig. Auf Bitten der Aussteller geloben sie, gute Bürgen zu sein. Eheleute und Bürgen bitten Johann Pastor zu Niederbrombach (Bram-) um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.

Show full title
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...