In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Papst Clemens VI. beauftragt den Propst von Solothurn mit der Entscheidung darüber, ob die Abtei Reichenau verpflichtet sei, an den Bischof von Konstanz für die Anerkennung der Inkorporation der Kirche Steckborn eine jährliche Weingült zu zahlen.
Papst Clemens VI. beauftragt den Propst von Solothurn mit der Entscheidung darüber, ob die Abtei Reichenau verpflichtet sei, an den Bischof von Konstanz für die Anerkennung der Inkorporation der Kirche Steckborn eine jährliche Weingült zu zahlen.