Urteilsbrief des Stadtgerichts Kempten, daß ein Streit zwischen dem Fürstabt und dem Bürger Kunz Utz wegen Gütern der dem Stift inkorporierten St.-Mang-Kirche vor den Rat und nicht vor das geistliche Gericht gehört. s. Urk. 320. Urteilsbrief des Stadtgerichts, daß sein vorheriges Urteil in dieser Sache nur gelte, wenn die strittigen Güter Zinslehen sind. s. Urk. 334; [Überlieferung: Ausfertigungen]