2. Durchführungsbestimmung vom 8.12.1967 zur Dienstanweisung Nr. 2/67 des MfS betreffend Politisch-operative Absicherung und offensive Nutzung der Kader und Anlagen des Fernsprech- und Fernschreibwesens sowie des Hör-, Fernseh- und kommerziellen Funkwesens der DDR