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Wernher Wernzhäuser, Keller zu Göppingen, erlaubt dem Stift zu Oberhofen, den Zins von 10 fl., den er dem Hans Stainer zu Ulm, Kirchherrn zu Dietingen, schuldet, an sich zu lösen.
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Wernher Wernzhäuser, Keller zu Göppingen, erlaubt dem Stift zu Oberhofen, den Zins von 10 fl., den er dem Hans Stainer zu Ulm, Kirchherrn zu Dietingen, schuldet, an sich zu lösen.