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Vor Arnd Holwede, Richter des Wigboldes Lübbecke, überträgt Ghermed ihrem Mann Ebbeke van dem Rode alle Rechte an ihren gemeinsamen Leuten und Gütern ausgenommen den halben Hof zu Nettelstädt gen. der Neder Hof und den halben Zehnten daselbst, woraus sie ihre Leibzucht haben soll

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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