Otto Schade, Erbgesessener auf Ihorst und Hange, Drost der Herrschaft Vechta, bestätigt, dass im Jahre 1589 durch Johann Bregenbach (Bredenbach) von einem von ihm, Schade, an "gute Leute" ausgeliehenen und nach Aufkündigung nicht zurückerhaltenen Kapital in Höhe von 1000 Reichstalern ein Betrag von 300 Reichstalern an Rudolf v. Schnetlage auf Wulften ausgeliehen worden ist, wobei sich Herbord v. Haren auf Hopen und Laer für diesen verbürgt hat, ferner, dass nach nur teilweise erfolgter Rückzahlung durch Rudolf v. Schnetlage im Jahre 1590 die noch bestehenden Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 170 Reichstalern auf Herbord v. Haren übergegangen sind, welchen Betrag dieser an den Rentmeister in Vechta, Arendt v. Raesfelt, zu zahlen angewiesen wurde, schließlich, dass 1591 Herbord v. Haren die von diesem Betrag fälligen Zinsen bezahlt hat. Ihorst Original auf Papier mit starken Beschädigungen und Schriftverlusten am rechten Rand Eigenhändige Unterschrift und Papiersiegel des Ausstellers

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Niedersächsisches Landesarchiv
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