Michel Wagner, Konverse in Weingarten, beurkundet Urteil des Brudergerichts in Sachen Peter von Hoff als Anwalt des Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, gegen Hans Müller von Kehrenberg in Streit über die Mühle in Kehrenberg. Der Abt sieht die Mühle als verwirkt an, weil Müller den Zins nach dem Tod seiner Eltern nicht bezahlt und das Mühlwasser nicht instand gehalten hatte. Der Beklagte erwidert, das streitige Wasser oder "wier" sei ein besonderes Lehen, das nicht zum Erblehen der Mühle gehöre und von seiner Mutter dem Abt wieder aufgegeben wurde. Nach Einsichtnahme in das Urbarbuch des Klosters urteilte die Mehrheit der Richter, daß der Beklagte die Mühle nicht verwirkt habe, die verfallenen Zinsen von dem "wier" aber zahlen solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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