Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut im Grund, das nach Tod der Eheleute Georg Jos und Katharina Sonntägin frei geworden ist, der Stieftochter Anna Gürtlinin und Ehemann Hans Bürster auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 6 fl an Geld, 2 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner