Jerg Maler, sesshaft zu Oberboihingen, zu Nürtingen gef., wegen verbotener Kriegsdienste im Heere des Kaisers [Karl V], jedoch strenger Bestrafung überhoben und freigelassen mit der Auflage, seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, sich fortan gehorsam zu halten, auch ohne landesherrliche Erlaubnis keinem fremden Herren mehr zu dienen und außerhalb Landes in den Krieg zu ziehen, gelobt eidlich, diese Begnadigungsartikel einzuhalten und schwört U.