Werner bekundet, Volprecht (Foltzen) im Namen des Grafen Johann von
Sp. Bürgen über 100 Pfund Heller dafür gesetzt zu haben, daß er und die
Seinen ohne Zustimmung des Grafen nicht wegziehen. Es bürgen Johann
(Henniche) Waczhen, Bartman, Konrad (Cuncelin) Hermanns Sohn, Johann
(Hannes) Fuschen Sohn, Thilmann (Diele), Fouther und Markus (Merckelin) der
Lauwer. Stirbt ein Bürge, ist binnen eines Monats ein neuer zu stellen. Die
Bürgen versprechen, falls Werner vom Grafen wegzieht, für die genannte Summe
zu haften. Da sie kein Siegel haben, bitten sie den Junker Werner
Winterbecher um Besiegelung.