Streit um die Entrichtung von 2 1/2 Maltern (= 5 Sumber) jährlicher Erbpacht von Gütern zu Brühl (Kr. Köln), zahlbar an den Altaristen bzw. den Offizianten einer Vikarie von St. Maria im Kapitol zu Köln, u. a. an Heinrich von Wesel d. Ä. und d. Jg. und Georg von Meschede. 1512 teilten die Schwestern Hilla Richarts, verheiratet mit Gerhard von Heinsberg, und Guitgen (Grietgen) Richarts, verheiratet mit Rutgar Arweiler (richtiger: Rutger Kremer d. Jg., Bürger von Ahrweiler), Töchter des Johann Richarts, Schultheißen zu Brühl, die ererbten Güter und Lasten, u. a. die 5 Malter Erbpacht, so daß jede 2 1/2 Malter jährlich zahlte. 1534 teilten Guitgens Söhne Johann und Quirin Arweiler die 2 1/2 Malter Erbpachtlasten unter sich auf. Die Zwistigkeiten entstanden. als die drei Töchter der Hilla, nämlich Grietgen, verheiratet mit Wilhelm Kannengießer, Elisabeth, verheiratet mit Eberhard von Siegen, und Fiechen, verheiratet mit Eberhard Hopp, Bürger zu Köln, ihre Pachtschulden von insgesamt 2 1/2 Maltern Korn nicht bezahlten. Sie bzw. ihre Ehemänner wurden von Friedrich von Constum, Kellner zu Poppelsdorf (Stadt Bonn), der Mergen (Maria), die Witwe des Johann Arweiler, des köln. Sekretärs, geheiratet hatte, und Quirin Arweiler vor der 1. Instanz verklagt und von dieser am 13. Juni 1552 verurteilt, die 2 1/2 Malter Kornpacht samt den Rückständen zu entrichten. Die 2. Instanz revidierte dieses Urteil und sprach am 26. Juni 1562 die Erben der Hilla von der Forderung der erstinstanzlichen Kläger frei. Gegen dieses Urteil appellierte Martin Marsteller, der dritte Gatte der Mergen, an das RKG. Der Neben-Appellant Nikolaus Waldtkönig, verheiratet mit einer Ursula, könnte der Schwiegersohn von Quirin Arweiler sein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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