Das Geheimnis der drei Buchstaben. Die Württembergische Metallwarenfabrik
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/008 S974103/201
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/008 Fernsehsendungen von Südwest 3 aus dem Jahre 1997
Fernsehsendungen von Südwest 3 aus dem Jahre 1997 >> Dezember 1997
Samstag, 13. Dezember 1997
Fast in jedem Privathaushalt, in jeder Großküche, finden sich Geräte mit dem Zeichen der WMF, der Württembergischen Metallwarenfabrik. Drei Buchstaben, die seit über 100 Jahren Bestecke, Töpfe und Pfannen, aber auch andere Geräte als Qualitätsware ausweisen. Kaffeemaschinen mit dem WMF-Zeichen werden bis nach Japan geliefert. Noch älter als das Logo ist die Firma selbst. Gegründet hat sie der Müller Daniel Straub aus Geislingen an der Steige und damit seinem verarmten Heimatort wieder zu Lohn und Brot verholfen. Bis heute ist die WMF größter Arbeitgeber in Geislingen. Ihre Qualitätsprodukte sind weltweit gefragt. Landesschau unterwegs zeigt, wie das Werk entstanden und gewachsen ist, wie Bestecke, Töpfe und Kaffeemaschinen hergestellt werden, mit welch modernen Methoden heute produziert wird und wie es früher ausgesehen hat, als viel mehr Menschen als Maschinen in den Werkshallen standen.
Südwest 3
0:30:00; 0'30
Audio-Visuelle Medien
Geislingen an der Steige GP
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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