Kurmainzische Lehnskanzlei zu Mainz (Bestand)
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A 38 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.05. Kurmainzische Gebiete >> 01.05.03. Akten >> 01.05.03.01. Ober- und Mittelbehörden
(1453) 1483 - 1795
Findhilfsmittel: Findbuch von 2005/06 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Das Lehnswesen gehörte in Kurmainz seit dem 16. Jahrhundert zur Kompetenz des Hofrats bzw. der späteren Landesregierung. Dieser nahm die Belehnungen vor, nachdem er sich überzeugt hatte, dass die Lehnsbriefe ordnungsgemäß ausgestellt und die Reverse richtig hinterlegt worden waren.
Das Domkapitel versuchte schon im 16. Jahrhundert auf diese Angelegenheit Einfluss zu gewinnen, indem es den Erzbischöfen in den Wahlkapitulatiuonen seine Zustimmung bei der Verleihung aller bedeutenderen Lehen zur Bedingung machte.
Seit dem Aufkommen des Geheimen Rates ging im 17. Jahrhundert die Entscheidung über die wichtigeren Lehnssachen an diesen über. Der Hofrat hatte nur noch seine Berichte in den betreffenden Angelegenheiten abzustatten. Die Beschlussfassung über die Lehen behielten der Kurfürst bzw. die zu seiner persönlichen Beratung eingesetzten Gremien. Die Ausfürhung der entsprechenden Beschlüsse lag aber weiterhin beim Hofrat als Lehnskanzlei.
Mit der Überwachung der Lehen in den beiden wegen ihrer großen Entfernung von der Zentralverwaltung ziemlich selbstständigen Provinzen Eichsfeld und Erfurt waren die Regierungen in Heiligenstadt und Erfurt betraut.
1803 trat an die Stelle der kurmainzischen Lehnskanzlei die preußische Regierung in Heiligenstadt, die ab 1804 in Erfurt amtierte.
Bestandsinformationen: Beim Mainzer Hofrat bildete sich eine umfangreiche Lehnsregistratur heraus, die bald eng an das dortige Landesarchiv angeschlossen wurde.
1803 gab der Hofrat zunächst die laufenden Lehnsakten an die Regierung in Heiligenstadt ab. Später sind offenbar noch weitere Abgaben von älteren Lehnsakten erfolgt.
Nach 1816 war das Oberlandesgericht bzw. Appellationsgericht Halberstadt auch für die restlichen Lehnsangelegenheiten auf dem Eichsfeld zuständig. Hier kamen daher die meisten älteren Lehnsakten über dieses Gebiet zusammen. Sie befinden sich nach Ablieferung der Unterlagen an das Staatsarchiv Magdeburg, die auf dem Umweg über das Oberlandesgericht Naumburg 1807 erfolgte, noch heute im Bestand A 13b.
Das Erfurter Gebiet unterstand nach 1816 dem Oberlandesgericht Naumburg. Deshalb sind die Erfurt betreffenden Lehnsakten, die 1912 an das Staatsarchiv Magdeburg übergeben wurden, noch heute zum größten Teil in den Beständen A 35 und A 35 Anhang zu finden.
Der vorliegende Archivbestand wurden demhingegen erst im Staatsarchiv gebildet, wobei dabei die aus verschiedenen anderen Ablieferungen (z. B. Alte Erfurter Rep. 35, 36, 37 und 39; Magdeburger Rep. A 7 I c und Rep. A 37a I) entnommenen Lehnsakten zusammengeführt wurden.
In den Jahren 2004/05 wurde der Bestand retrokonvertiert und eine Access-Datenbank erstellt, die im Juni 2006 in das vorliegende Archivinformationssystem überführt werden konnte.
Zusatzinformationen: Hinweise auf Literatur:
Falk, Otto Hans Ferdinand: Geschichte der kurmainzischen Behördenorganisation in Hessen und auf dem Eichsfeld vom 12. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, Marburg 1927.
Fruhmann, Theodor: Studien zur Kanzlei und zum Urkundenwesen der Erzbischöfe von Mainz im späten Mittelalter 1289-1373, Würzburg 1940.
Goldschmidt, F.: Zentralbehörden und Beamtentum im Kurfürstentum Mainz, Berlin/Leipzig 1908.
Haendly, Karl Paul: Das kurmainzische Fürstentum Eichsfeld im Ablauf seiner Geschichte, seine Wirtschaft und seine Menschen 897-1933, Duderstadt 1996.
Hensler, Erwin: Verfassung und Verwaltung von Kurmainz um das Jahr 1600 (Straßburger Beitrag zur neueren Geschichte, Bd. 2, Heft 1), Duderstadt 1909.
Jendorff, Alexander: Verwandte, Teilhaber und Dienstleute. Herrschaftliche Funktionsträger im Erzstift Mainz 1514-1647, Marburg 2003.
Kirn, Paul: Das Urkundenwesen und die Kanzlei der Mainzer Erzbischöfre im 15. Jahrhundert, in: Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde, Neue Folge, Bd. 15, Darmstadt 1927.
Martini, Walter: Der Lehnshof der Mainzer Erzbischöfe im späten Mittelalter, Düssseldorf 1971.
Wand, Arno: Das Eichsfeld als bischöflisches Kommissariat 1449-1999. Ein Amt macht Geschichte, Leipzig 2000.
Wolf, Johann/Löffler, Klemens: Politische Geschichte des Eichsfels, Duderstadt 1921.
Frühere Bezeichnung des Bestandes: Rep. A 38.
Registraturbildner: Das Lehnswesen gehörte in Kurmainz seit dem 16. Jahrhundert zur Kompetenz des Hofrats bzw. der späteren Landesregierung. Dieser nahm die Belehnungen vor, nachdem er sich überzeugt hatte, dass die Lehnsbriefe ordnungsgemäß ausgestellt und die Reverse richtig hinterlegt worden waren.
Das Domkapitel versuchte schon im 16. Jahrhundert auf diese Angelegenheit Einfluss zu gewinnen, indem es den Erzbischöfen in den Wahlkapitulatiuonen seine Zustimmung bei der Verleihung aller bedeutenderen Lehen zur Bedingung machte.
Seit dem Aufkommen des Geheimen Rates ging im 17. Jahrhundert die Entscheidung über die wichtigeren Lehnssachen an diesen über. Der Hofrat hatte nur noch seine Berichte in den betreffenden Angelegenheiten abzustatten. Die Beschlussfassung über die Lehen behielten der Kurfürst bzw. die zu seiner persönlichen Beratung eingesetzten Gremien. Die Ausfürhung der entsprechenden Beschlüsse lag aber weiterhin beim Hofrat als Lehnskanzlei.
Mit der Überwachung der Lehen in den beiden wegen ihrer großen Entfernung von der Zentralverwaltung ziemlich selbstständigen Provinzen Eichsfeld und Erfurt waren die Regierungen in Heiligenstadt und Erfurt betraut.
1803 trat an die Stelle der kurmainzischen Lehnskanzlei die preußische Regierung in Heiligenstadt, die ab 1804 in Erfurt amtierte.
Bestandsinformationen: Beim Mainzer Hofrat bildete sich eine umfangreiche Lehnsregistratur heraus, die bald eng an das dortige Landesarchiv angeschlossen wurde.
1803 gab der Hofrat zunächst die laufenden Lehnsakten an die Regierung in Heiligenstadt ab. Später sind offenbar noch weitere Abgaben von älteren Lehnsakten erfolgt.
Nach 1816 war das Oberlandesgericht bzw. Appellationsgericht Halberstadt auch für die restlichen Lehnsangelegenheiten auf dem Eichsfeld zuständig. Hier kamen daher die meisten älteren Lehnsakten über dieses Gebiet zusammen. Sie befinden sich nach Ablieferung der Unterlagen an das Staatsarchiv Magdeburg, die auf dem Umweg über das Oberlandesgericht Naumburg 1807 erfolgte, noch heute im Bestand A 13b.
Das Erfurter Gebiet unterstand nach 1816 dem Oberlandesgericht Naumburg. Deshalb sind die Erfurt betreffenden Lehnsakten, die 1912 an das Staatsarchiv Magdeburg übergeben wurden, noch heute zum größten Teil in den Beständen A 35 und A 35 Anhang zu finden.
Der vorliegende Archivbestand wurden demhingegen erst im Staatsarchiv gebildet, wobei dabei die aus verschiedenen anderen Ablieferungen (z. B. Alte Erfurter Rep. 35, 36, 37 und 39; Magdeburger Rep. A 7 I c und Rep. A 37a I) entnommenen Lehnsakten zusammengeführt wurden.
In den Jahren 2004/05 wurde der Bestand retrokonvertiert und eine Access-Datenbank erstellt, die im Juni 2006 in das vorliegende Archivinformationssystem überführt werden konnte.
Zusatzinformationen: Hinweise auf Literatur:
Falk, Otto Hans Ferdinand: Geschichte der kurmainzischen Behördenorganisation in Hessen und auf dem Eichsfeld vom 12. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, Marburg 1927.
Fruhmann, Theodor: Studien zur Kanzlei und zum Urkundenwesen der Erzbischöfe von Mainz im späten Mittelalter 1289-1373, Würzburg 1940.
Goldschmidt, F.: Zentralbehörden und Beamtentum im Kurfürstentum Mainz, Berlin/Leipzig 1908.
Haendly, Karl Paul: Das kurmainzische Fürstentum Eichsfeld im Ablauf seiner Geschichte, seine Wirtschaft und seine Menschen 897-1933, Duderstadt 1996.
Hensler, Erwin: Verfassung und Verwaltung von Kurmainz um das Jahr 1600 (Straßburger Beitrag zur neueren Geschichte, Bd. 2, Heft 1), Duderstadt 1909.
Jendorff, Alexander: Verwandte, Teilhaber und Dienstleute. Herrschaftliche Funktionsträger im Erzstift Mainz 1514-1647, Marburg 2003.
Kirn, Paul: Das Urkundenwesen und die Kanzlei der Mainzer Erzbischöfre im 15. Jahrhundert, in: Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde, Neue Folge, Bd. 15, Darmstadt 1927.
Martini, Walter: Der Lehnshof der Mainzer Erzbischöfe im späten Mittelalter, Düssseldorf 1971.
Wand, Arno: Das Eichsfeld als bischöflisches Kommissariat 1449-1999. Ein Amt macht Geschichte, Leipzig 2000.
Wolf, Johann/Löffler, Klemens: Politische Geschichte des Eichsfels, Duderstadt 1921.
Frühere Bezeichnung des Bestandes: Rep. A 38.
Laufmeter: 1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ