Hintergrund des Prozesses ist eine Rentverschreibung der Witwe Anna Baeck und ihrer Kinder über 12 Rtlr. jährlich auf 5 Morgen Land vor der Steeler Pforte beim Friedstein von Essen. Vor der 1. Instanz klagte Hermann von der Gathen als Inhaber der Rentverschreibung gegen Karl von Baserodt als Besitzer der 5 Morgen Land auf Bezahlung der Schuld von 200 Rtlr. zuzüglich derjährlichen Pensionen von 36 Rltr. Die 1. Instanz billigte mit Urteil vom 12. Febr. 1639 dem Kläger die Einräumung des Unterpfandes bis zur Abzahlung der Schulden zu. Die 2. Instanz sprach mit Urteil vom 17. Mai 1641 Karl von Baserodt bzw. seine Witwe von der Schuldforderung frei und gewährte denen von der Gathen einen Regreßanspruch gegen Matthias Zell wegen schuldiger Eviktion (Schadloshaltung). Der Anspruch der Juden, am bisherigen Prozeßverlauf als Intervenienten beteiligt, wird gar nicht berücksichtigt, vielleicht wegen des Verbots solcher Wucherverträge durch die Reichsordnung und die Essener Polizeiordnung. Die Juden appellieren an das RKG und beantragen, das Urteil der 1. Instanz zu bestätigen, die Rechtsgültigkeit der Rentverschreibung gemäß der Polizeiordnung und die Berechtigung der Juden, gleich Christen die Rentverschreibung zu zedieren und zurückzugeben, anzuerkennen und somit eine Schadlosklage der Zessionäre abzuweisen. Das RKG bestätigtjedoch am 17. Mai 1678 das Urteil der 2. Instanz.
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Hintergrund des Prozesses ist eine Rentverschreibung der Witwe Anna Baeck und ihrer Kinder über 12 Rtlr. jährlich auf 5 Morgen Land vor der Steeler Pforte beim Friedstein von Essen. Vor der 1. Instanz klagte Hermann von der Gathen als Inhaber der Rentverschreibung gegen Karl von Baserodt als Besitzer der 5 Morgen Land auf Bezahlung der Schuld von 200 Rtlr. zuzüglich derjährlichen Pensionen von 36 Rltr. Die 1. Instanz billigte mit Urteil vom 12. Febr. 1639 dem Kläger die Einräumung des Unterpfandes bis zur Abzahlung der Schulden zu. Die 2. Instanz sprach mit Urteil vom 17. Mai 1641 Karl von Baserodt bzw. seine Witwe von der Schuldforderung frei und gewährte denen von der Gathen einen Regreßanspruch gegen Matthias Zell wegen schuldiger Eviktion (Schadloshaltung). Der Anspruch der Juden, am bisherigen Prozeßverlauf als Intervenienten beteiligt, wird gar nicht berücksichtigt, vielleicht wegen des Verbots solcher Wucherverträge durch die Reichsordnung und die Essener Polizeiordnung. Die Juden appellieren an das RKG und beantragen, das Urteil der 1. Instanz zu bestätigen, die Rechtsgültigkeit der Rentverschreibung gemäß der Polizeiordnung und die Berechtigung der Juden, gleich Christen die Rentverschreibung zu zedieren und zurückzugeben, anzuerkennen und somit eine Schadlosklage der Zessionäre abzuweisen. Das RKG bestätigtjedoch am 17. Mai 1678 das Urteil der 2. Instanz.
AA 0627, 3000 - I/J 310/1470
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 1. Buchstabe I/J
1643 - 1681 (1612 - 1671)
Enthaeltvermerke: Kläger: Cosmas Moyses, Jude zu Essen, und Konsorten: der Jude Moyses zu Wesel und sein Enkel Jakob, Sohn des Aaron und der Rechele (Rachel), seit 1656 Elias Cosman (Elius Kosman), Sohn des Cosmas Moyses, und seine Miterben mit Namen Leeman zu Frankfurt, Gottschalk zu Emden in Friesland, Gumperich zu Emmerich, Samuel zu Hanau, Zodich alias Ludwig zu Rees, Samson zu Aurich in Friesland und Erben der Tochter Merle, seit 1670 Peter Castrop als Gatte der Elisabeth von der Gathen, Enkelin des Hermann von der Gathen, seit 1677 Johannes Croesen und Alexander Kuit als Vormünder von Peter Castrops Kindern, (Kl.: Hermann von der Gathen) Beklagter: Goddart Baack und Dr. med. Wilhelm Borbeck zu Duisburg, Vormünder für die unmündigen Kinder des verstorbenen Karl von Baserodt, und Gertrud Drenhaus zu Essen, Witwe des Matthias Zell, nunmehr Gattin des Johann Steinhaus, seit 1671 Jonas von Baserodt, Bürger von Wetzlar, (Bekl.: Karl von Baserodt) Prokuratoren (Kl.): Dr. Barthold Giesenbier 1641 - Dr. Johann Georg von Gülchen 1656 - Subst.: Lic. Bernhard Henningh - Dr. Johann Roleman 1670 - Subst.: Lic. Johann Philipp Nidderer Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Walraff 1648 - Dr. Johann Karl Müeg 1671 - Subst.: Dr. Friedrich Plönnies - Dr. Johann Christoph Limbach 1672 - Dr. Johann Hermann Schaffer Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Bürgerliches Hallengericht von Essen 1627 - 1639 - 2. Bürgermeister und Rat der Stadt Essen 1639 - 1641 - 3. RKG 1643 - 1681 (1612 - 1671) Beweismittel: Erbkaufvertrag bzw. Rentverschreibung der Witwe Anna Baeck und ihrer Kinder von 1624 für den Juden Moyses von Wesel als Vormund seines Enkels Jakob (Q 4). Transfix von 1625 betr. Übertragung der Rentverschreibung durch den bevollmächtigten Cosmas Moyses auf Matthias Wedder gen. Seell, Sattler zu Essen (Q 5). 3 Schuldscheine der Witwe Anna Baeck und ihrer Kinder für den Juden Cosmas von 1612, 1617 und 1620 (in Q 6). RKG-Ladung auf die Acht vom 29. Juli 1647 (Q 11). Originale Vollmacht für Dr. Barthold Giesenbier von 1651 mit hebräischer Unterschrift (Q 13). Beschreibung: 5 cm, 177 Bl., lose; Q 1 - 29, 4 Beilagen von 1643 und 1671. Der Prozeß enthält irrtümlich eine Vollmacht der Geschwister Justina, Katharina und Klara Johanna von Grawenstein und des Aegidius de Cornerout von Luxemburg, prod. 15. Sept. 1645 als Q 14 in Appellationssachen der Juden Baruch und Simon ./. die Erben Grawenstein.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:55 MESZ