Conrad Bodel, Cleschgen Bodels Sohn, zu Wiesbaden und seine Ehefrau Else bekunden, daß sie der Äbtissin, Margarete von Eppstein, und dem Konvent des Klosters Klarenthal 60 Goldgulden schuldig sind, die Conrad als Zinsmeister des Klosters von den Grundzinsen eingenommen hat. Die Eheleute oder ihre Erben sollen dafür jährlich an Martini drei Goldgulden an Äbtissin und Konvent zahlen und setzen genannte Güter zum Unterpfand.