Streit um die Abgaben(-freiheit) eines zum adligen Sitz Horl (Essen-Borbeck) gehörenden, innerhalb der Essener Friedpfähle liegenden Kamps. Die Appellantin hält ihn für seit alters her adlig-frei und wendet sich gegen die Heranziehung zum Dritten Pfennig seitens der Stadt und dessen durch die Vorinstanz angesetzte exekutive Eintreibung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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