Zusatz zu dem Vertrag vom 02.03.1640 zwischen den Brüdern Graf Johann Friedrich und Otto Ludwig, Grafen von Eberstein, wegen der Nutzung von Gochsheim und Hof Wahlheim sowie eines Manngeldes von Baden von 100 fl., mit der Bestimmung, daß beide Brüder sich über die Fortdauer der bisherigen Abmachung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einigen wollen