Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Abt und Konvent zu Limburg und Graf Emich [IX.] von Leiningen Irrungen um die Versperrung des Gerichtsgangs zu Dürkheim gehalten haben. Der Abt meint, dies werde unrechtmäßig verwehrt. Graf Emich erwidert, dass der Abt sich ohne seinen Willen alleine in der Sache gegen Wendel von St. Martin, der gegen das Gericht ¿ woran dem Grafen die Hälfte zusteht ¿ gefrevelt und die Gerichtsbußen an sich genommen habe (umb die frevel das im züm halben theyl züstraffen züsten geslagen han solt). Kurfürst Philipps Hofmeister und Räte haben die Parteien lange verhört, wobei sie keine gütliche Einigung ereicht, aber zwischen ihnen beredet haben, dass wieder der freie Gerichtsgang nach alten Herkommen zugelassen wird. Wegen der Frevel will der Abt einem Entscheid vor dem Pfalzgrafen oder seinen Richtern und Räten zustimmen, Graf Emich will seine Zusage oder Absage binnen fünf Wochen kundtun.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Abt und Konvent zu Limburg und Graf Emich [IX.] von Leiningen Irrungen um die Versperrung des Gerichtsgangs zu Dürkheim gehalten haben. Der Abt meint, dies werde unrechtmäßig verwehrt. Graf Emich erwidert, dass der Abt sich ohne seinen Willen alleine in der Sache gegen Wendel von St. Martin, der gegen das Gericht ¿ woran dem Grafen die Hälfte zusteht ¿ gefrevelt und die Gerichtsbußen an sich genommen habe (umb die frevel das im züm halben theyl züstraffen züsten geslagen han solt). Kurfürst Philipps Hofmeister und Räte haben die Parteien lange verhört, wobei sie keine gütliche Einigung ereicht, aber zwischen ihnen beredet haben, dass wieder der freie Gerichtsgang nach alten Herkommen zugelassen wird. Wegen der Frevel will der Abt einem Entscheid vor dem Pfalzgrafen oder seinen Richtern und Räten zustimmen, Graf Emich will seine Zusage oder Absage binnen fünf Wochen kundtun.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 228
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1498 Mai 28 (uff montag nach exaudi)
fol. 278v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (dorsal aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (dorsal aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Vertragk zuschen abbt und convent zu Lympurgk und grave Emich von Lyningen".
St. Martin, Wendel von; erw. 1498
Bad Dürkheim DÜW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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04.04.2025, 08:18 MESZ
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