Querulationis Auseinandersetzung um den Verkauf von Getreide
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(1) 3840
Wismar W 191 (W W 4 n. 191)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 23. 1. Kläger W
(1747-1751) 26.11.1751-24.01.1753 (1753)
Kläger: (2) Johann Peter Wehberg und Johann Tiedemann, Getreidehändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Franz Kindt, Apotheker zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Die Kl. hatten an den Wismarer Makler Mählcke im August 4 bzw. 1,5 Last Roggen für 38 Rtlr / Last verkauft. Das Getreide sollte binnen 4 Wochen abgeholt, der Preis bezahlt werden. Da dies nicht geschehen ist, haben die Kl. Mählcke mitgeteilt, daß sie sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Nach dem Termin bietet der Bekl. den Kl.n Geld an und will das Getreide, das für ihn bestimmt war, kaufen. Da die Preise aber mittlerweile beträchtlich gestiegen sind, verlangen die Kl. die aktuellen Preise, die der Bekl. nicht bezahlen will, sondern die Kl. vor dem Ratsgericht verklagt. Dieses fordert die Kl. bei Strafe der Vollstreckung auf, das Getreide binnen 3 Tagen an den Bekl. zu liefern. Dagegen querulieren die Kl. an das Tribunal und argumentieren, die Laufzeit des Vertrages sei abgelaufen gewesen, die Konditionen würden daher nicht mehr gelten, laut Lübischem Recht seien sie zu einem erneuten Verkauf berechtigt. Das Tribunal fordert das Ratsgericht am 01.02.1752 auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 17.04. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten, die sie am 22.04. erhalten, am 19.06. bitten die Kl. um ein verschärftes Mandat an Ratsgericht zum Einreichen der Akten, das sie am 20.06. erhalten. Am 03.07. bitten die Kl. um Eröffnung der am 29.06. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 07.07. auf den 10.07. ansetzt. Am 23.10.1752 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.01.1753 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil, am 06.03.1753 sendet es die Akten an das Ratsgericht zurück.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1751 2. Tribunal 1751-1753
Prozessbeilagen: (7) Quittungen Wehbergs und Tiedemanns vom 23. bzw. 24.08.1751; 2 Ratsgerichtsurteile vom 16.10.1751; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellationen vom 27.10.1751; Vertrag des Lübecker Maklers Andreas Schultz vom 04.03.1747; Stellungnahme Christian Ludwig Hundts (o.D.); Mitteilung über den Roggenpreis vom 28.09.1751 (48 Rtlr / Last); Schreiben des Bekl. an Dr. Quistorp (o.D.); Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Quistorp vom 07.02.1752 und des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 01.07.1752; Ratsgerichtsbescheid vom 23.03.1752; Rationes decidendi des Ratsgerichts; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 21.03.1753
Beklagter: Franz Kindt, Apotheker zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Die Kl. hatten an den Wismarer Makler Mählcke im August 4 bzw. 1,5 Last Roggen für 38 Rtlr / Last verkauft. Das Getreide sollte binnen 4 Wochen abgeholt, der Preis bezahlt werden. Da dies nicht geschehen ist, haben die Kl. Mählcke mitgeteilt, daß sie sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Nach dem Termin bietet der Bekl. den Kl.n Geld an und will das Getreide, das für ihn bestimmt war, kaufen. Da die Preise aber mittlerweile beträchtlich gestiegen sind, verlangen die Kl. die aktuellen Preise, die der Bekl. nicht bezahlen will, sondern die Kl. vor dem Ratsgericht verklagt. Dieses fordert die Kl. bei Strafe der Vollstreckung auf, das Getreide binnen 3 Tagen an den Bekl. zu liefern. Dagegen querulieren die Kl. an das Tribunal und argumentieren, die Laufzeit des Vertrages sei abgelaufen gewesen, die Konditionen würden daher nicht mehr gelten, laut Lübischem Recht seien sie zu einem erneuten Verkauf berechtigt. Das Tribunal fordert das Ratsgericht am 01.02.1752 auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 17.04. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten, die sie am 22.04. erhalten, am 19.06. bitten die Kl. um ein verschärftes Mandat an Ratsgericht zum Einreichen der Akten, das sie am 20.06. erhalten. Am 03.07. bitten die Kl. um Eröffnung der am 29.06. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 07.07. auf den 10.07. ansetzt. Am 23.10.1752 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.01.1753 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil, am 06.03.1753 sendet es die Akten an das Ratsgericht zurück.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1751 2. Tribunal 1751-1753
Prozessbeilagen: (7) Quittungen Wehbergs und Tiedemanns vom 23. bzw. 24.08.1751; 2 Ratsgerichtsurteile vom 16.10.1751; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellationen vom 27.10.1751; Vertrag des Lübecker Maklers Andreas Schultz vom 04.03.1747; Stellungnahme Christian Ludwig Hundts (o.D.); Mitteilung über den Roggenpreis vom 28.09.1751 (48 Rtlr / Last); Schreiben des Bekl. an Dr. Quistorp (o.D.); Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Quistorp vom 07.02.1752 und des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 01.07.1752; Ratsgerichtsbescheid vom 23.03.1752; Rationes decidendi des Ratsgerichts; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 21.03.1753
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ