Verschreibung einer Geldrente aus Treysaer Gütern an Cappel durch einen dortigen Bürger
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 18, 539
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1485 Okt. 21
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1470-1489
1485 Oktober 21
Undatierte beglaubigte Abschr. (Papier) des kaiserlichen Notars Johann Herwig von Spangenberg, an einigen Stellen durch Moder besch.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1485 vff der eylff tusint heiligen jungfrawin tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Meingot Grünewald (Mengisz Grunwalt), Bürger zu Treysa, und seine Ehefrau Sophie (Fye) bekunden für sich und ihre Erben, daß sie mit gutem Willen dem Prior und Konvent von Cappel und deren Nachkommen 5 fl. jährlichen Zinses, zahlbar zu Walpurgis, für bezahlte 80 Rhein. fl. in ihr Wochenamt (in ire wochinmesse ampt) verkauft haben. Der Zins fällt aus ihrem Haus, Grund und Hofstatt hinter Philipp Welkers Haus, aus ihrem Acker vor dem Wieraer Tor (vor der Wyreporten) zwischen Hennchen Mosz und Rule Weldin, ausi hrem oberhalb der Wiera (pober der Wyre) gelegenen Acker zwischen Matthias Schorgel und Heinrich Becker und aus ihrem Acker vor dem Mainzer Tor zwischen der Eckelin und Henne Wollenschlägers (Wollenslegir) Garten. Die Verkäufer sagen das Stift der 80 fl. ledig und los, wobei diesem Im Säumnisfall das Pfändungsrecht zusteht, und geben das Währschaftsversprechen. Wiederkauf ist vor Walpurgis gegen Vorlage der 80 fl. möglich.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: ---
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Treysa auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.278
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Meingot Grünewald (Mengisz Grunwalt), Bürger zu Treysa, und seine Ehefrau Sophie (Fye) bekunden für sich und ihre Erben, daß sie mit gutem Willen dem Prior und Konvent von Cappel und deren Nachkommen 5 fl. jährlichen Zinses, zahlbar zu Walpurgis, für bezahlte 80 Rhein. fl. in ihr Wochenamt (in ire wochinmesse ampt) verkauft haben. Der Zins fällt aus ihrem Haus, Grund und Hofstatt hinter Philipp Welkers Haus, aus ihrem Acker vor dem Wieraer Tor (vor der Wyreporten) zwischen Hennchen Mosz und Rule Weldin, ausi hrem oberhalb der Wiera (pober der Wyre) gelegenen Acker zwischen Matthias Schorgel und Heinrich Becker und aus ihrem Acker vor dem Mainzer Tor zwischen der Eckelin und Henne Wollenschlägers (Wollenslegir) Garten. Die Verkäufer sagen das Stift der 80 fl. ledig und los, wobei diesem Im Säumnisfall das Pfändungsrecht zusteht, und geben das Währschaftsversprechen. Wiederkauf ist vor Walpurgis gegen Vorlage der 80 fl. möglich.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: ---
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Treysa auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.278
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ