Fabian Hund zu Bettenweiler bekennt, daß er als Vogt und Lehenträger der Apollonia Hund, Witwe des ¿Hans Manz zu Abtsreute (=Absenreute), das Lehengut daselbst von Gebhard [II. Dornsperger], Abt zu Petershausen, als Erbzinslehen empfangen hat laut eines Lehenbriefs, der im folgenden inseriert ist. Demzufolge erhält Aussteller ein Viertel des Hofs, wie ihn früher ¿Hans Manz innehatte, einschließlich der Gerechtigkeit des Fuders Heu von Gossetsweiler ("Gossenschwiller"). Zu dem Lehen gehören Haus, Hof, Scheuer, Speicher, Ofen- und Wagenhaus, in den drei Öschen jeweils 20 Juchart Acker zur Hälfte sowie 9 Mannmahd Wiesen, ebenfalls zur Hälfte. Der jährliche, zu Martini fällige Bodenzins beträgt je 2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb h weniger 3 d Ravensburger Maßes und Währung, 1/2 Viertel Eier und 1 1/2 Fasnachthennen. Die Abgaben müssen in den Kasten des Klosters in Ravensburg geliefert werden. Unwetter, "landsbresten" und sonstige höhere Gewalt befreien nicht von der Leistungspflicht. Die Beliehenen müssen das Gut in "rechtem zitbuwen" und gutem, ungeteiltem Zustand halten. Bei Verletzung der Leihebedingungen kann der Lehenherr auf das Vermögen der Beliehenen zugreifen oder das Gut einziehen. Im Fall von Handänderungen muß es innerhalb von drei Monaten neu empfangen und mit 15 Böhmisch verehrschatzt werden. Bei Verkauf muß das Gut zuerst dem Kloster angeboten werden, das es 5 ß d billiger als andere kaufen kann. Dasselbe gilt für Gotteshausleute. An Klöster, Spitäler und sonstige tote Hand ("eewigkait") darf nicht verkauft werden.