Vater u. Sohn, Arndt u. Dietrich von der Borch, Knappen, bestätigen, von Bernhard VII.zur Lippe die lehnsherrliche Erlaubnis erhalten zu haben, ihren lehnsrührigen Zehnt zu Ouldentorpe für 56 Rhein Gl. an Cord Ghyr u. Deppe Hagemann und wollen diesen binnen 8 Jahren wieder auslösen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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