Hermann van den Have, Richter zu Coesfeld, bekundet, dass vor ihm erschienen sind Kerstien Twent, Bastert gen. Gyse, zusammen mit Werner Thonies und Arnd Gise, Provisoren der Kirche St. Jakobi in Coesfeld, und bekannten, dass der + Lambert Gise, Sohn des vorgenannten Kerstien, sich das Rückkaufsrecht vorbehalten hatte an einem Stück Landes von 3 Scheffelsaat, belegen auf dem Monekeland, entsprechend dem Inhalt der Hauptverkaufsurkunde, an welcher das gegenwärtige Transfix befestigt und besiegelt worden ist. Vorgenanntes Rückkaufsrecht hat der + Lambert Gise in seinem letzten Willen zusammen mit anderen Ländereien in einem Instrument der Kirche St. Jakobi in Coesfeld geschenkt zu seinem und der Verstorbenen in seiner Familie Seelenheil. Die Provisoren bekannten, dass sie in Anbetracht der Not des vorgenannten Kerstien, Vaters des + Lambert Gise, diesem das Wiederkaufsrecht abgetreten haben, welches Kerstien dann für eine Summe Geldes dem Hinrick Kohues verkauft hat. Datum:1493 März 11 (up den maendach na den Sondage Oculi)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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